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Flugwissen

Airlines müssen Geld für stornierte Flüge erstatten: EU-Kommission lehnt Gutscheinlösung ab!

Trotz allen Drucks der deutschen und anderer Regierungen wird die Europäische Union die Rechtslage vorerst nicht ändern. Fluggesellschaften bleiben weiterhin zur Erstattung von Flugtickets verpflichtet.

Gutscheine statt Erstattungen – diese Entscheidung traf das Corona-Kabinett der Bundesregierung vor einer Woche. Während jedoch eine solche Änderung für Eintrittskarten zu Konzerten oder anderen Großveranstaltungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann, ist für Flugtickets und Pauschalreisen eine Änderung auf EU-Ebene erforderlich. Dies wird aber vorerst nicht geschehen, wie der zuständige Kommissar gestern Abend noch einmal offiziell bestätigt hat.

Die Europäische Kommission ist die erste Anlaufstelle für Änderungen der europäischen Gesetzgebung. Aus diesem Grund haben Justizministerin Christine Lambrecht, Verkehrsminister Andreas Scheuer und Wirtschaftsminister Peter Altmaier ihre Forderung in einem gemeinsamen Brief an EU-Verkehrskommissarin Adina-Ioana bekräftigt. „Das gemeinsame Ziel Europas und der Mitgliedstaaten muss es nun sein, die Struktur des europäischen Luftverkehrsmarktes über die Krise hinaus zu erhalten“, heißt es in dem Brief, der in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde. Dem Brief zufolge fordert Deutschland, dass Gutscheine anstelle von Rückerstattungen „auch ohne Zustimmung des Passagiers“ möglich sein sollen.

Andere EU-Länder, darunter die Niederlande und Frankreich, haben sich dem Projekt ebenfalls angeschlossen. Doch trotz des Drucks der wichtigsten Bündnisstaaten wird sich so schnell keine Änderung ergeben. Gestern Abend bestätigte die EU-Kommissarin gegenüber Reuters Vălean: „Wir werden vorerst keine Gesetzgebung einführen“. In der Erklärung an Reuters erklärt Vălean weiter, dass für eine Gesetzesänderung die Zustimmung der drei wichtigen europäischen Institutionen eingeholt werden muss: der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass es in mindestens einer Institution keinen Konsens gibt.

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2 Kommentare

  1. Wie kann rückerstattung gefordert werden, wenn ein voucher von der Airline angeboten wird?

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    • Hallo Ingrid, das muss bei der Airline angefordert werden. Alternativ kann man, wenn die Airline sich querstellt und man per Kreditkarte bezahlt hat, einen Chargeback einleiten. Auch bei per Lastschrift bezahlten Flügen kann die Bank die Lastschrift zurückbuchen.

      Antworten

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