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Coronakrise: Airlines müssen Geld für ausgefallene Flüge erstatten!

Flughafen

Die Bundesregierung hat sich eine Absage der EU-Kommission eingehandelt. Kein Passagier muss einen Gutschein als Ersatz für eine Erstattung des Ticketpreises annehmen, wenn sein Flug in der Corona-Krise ausfällt.

Die schriftliche Aussage an die Bundesregierung seitens der EU-Kommission sagt klar und eindeutig, dass die europäischen Fluggastrechte auch in Coronazeiten gelten. Zuvor hatten der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der Verkehrsminister Andreas Scheuer und die Justizministerin Christine Lambrecht einen gemeinsamen Brief an die EU-Kommission geschickt. Darin forderten sie die europäischen Fluggastregeln im Zusammenhang mit Gutscheinen ausser Kraft zu setzen. Laut den europäischen Fluggastrechten kann jeder Kunde, der von einem Flugausfall betroffen ist, zwischen der Erstattung des Geldes oder einem Gutschein wählen. Dieses Wahlrecht wollten die Minister ausser Kraft setzen und die Kunden mit Gutscheinen abspeisen.

Dieser Forderung hat die EU-Kommission eine klare Absage erteilt. Die Fluggastrechte gelten weiterhin uneingeschränkt und wer von einem Flugausfall betroffen ist, hat weiterhin das Recht sich das gezahlte Geld zurückerstatten zu lassen. Gutscheine können betroffene Kunden zwar annehmen, müssen das aber nicht. Sie haben in jedem Fall das Recht, den Flugpreis vollständig erstattet zu bekommen.

Da Airlines teilweise Probleme haben, die Gelder zu erstatten, da schlicht und ergreifend aktuell nicht genügend Geld vorhanden ist, empfehlen wir dringend zu prüfen, mit welcher Zahlungsmethode bezahlt wurde. Wurde per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, gibt es 180 Tage lang die Möglichkeit, eine Rückbuchung bzw. einen Chargeback über die Bank einzuleiten. So kann man auch ohne Kooperation der Airline und sogar bei Insolvenz oder Zahlungsausfällen seitens der Fluglinie sein Geld relativ schnell und ohne zusätzliche Kosten zurückerhalten. Auch bei Zahlung per PayPal ist dies möglich, hier über einen Antrag auf Käuferschutz.

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